Zur Beratung des Fakultätsrats sowie der Dekanin/des Dekans in Angelegenheiten der Lehre und des Studiums, insbesondere in Angelegenheiten der Studienreform, der Evaluation von Studium und Lehre sowie hinsichtlich des Erlasses oder Änderung von Prüfungsordnungen, wird vom Fakultätsrat ein Studienbeirat eingerichtet. Der Beirat kann in Selbstbefassung tätig werden.