Die Fachschaft Mathematik ist die Menge all derer Studierender, die sich bei der Wahl der Fachschaft für uns entschieden haben. Dazu gehören erstmal die Studierenden des Studienganges Bachelor/Master/Diplom Mathematik, sowie ein Teil derjenigen, die Mathematik auf Lehramt studieren.
Falls du etwas mathematisches studierst, kannst du im Studierendensekretariat die Fachschaftszugehörigkeit ändern.
Einmal im Semester findet eine ordentliche Fachschaftsvollversammlung (kurz: FVV) statt. Auf einer FVV haben alle Studierende der Fachschaft Mathematik aktives und passives Wahlrecht - man darf wählen und selbst gewählt werden. Zunächst wird der alte Fachschaftsrat entlastet, danach wird ein neuer Rat gewählt.
Alle Aktivitäten der Fachschaft werden organisiert vom Fachschaftsrat, der zu Beginn jedes Semesters in einer Fachschaftsvollversammlung gewählt wird.
Der Rat besteht aus mindestens 4 Personen (nämlich: Vorsitzdem, stellvertretendem Vorsitzendem, Finanzreferent und stellvertretendem Finanzreferent) und zunächst beliebig vielen Ratsmitgliedern. Wer im aktuellen Fachschaftsrat ist, kannst Du unter "Personen" erfahren.
Die Aufgaben der Fachschaft sind insbesondere: 1. die fachlichen Belange ihrer Mitglieder wahrzunehmen, 2. zu hochschulpolitischen Fragen, soweit sie fachbezogen sind Stellung zu nehmen und 3. überörtliche und internationale Studierendenkontakte auf fachlicher Ebene zu pflegen.
Der Fakultätsrat setzt sich aus gewählten Mitgliedern der Gruppe der Hochschullehrer, Vertretern der Studierenden, des akademischen Mittelbaus sowie der technischen Angestellten zusammen. Die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder umfasst höchstens 15.
Der Fakultätsrat wählt den Dekan und ggf. weitere Mitglieder des Kollegialorgans Dekanat (Prodekan, Vizedekan, Studiendekan o.ä.).
Aufgabe des Fakultätsrates ist - je nach Hochschulgesetz des Landes und Grundordnung einer Hochschule - die Entscheidung und / oder Beratung über die Verwendung von Ressourcen der Fakultät (Geld- und Sachmittel, Personal, Räume etc.) und über grundsätzliche Fragen der Forschung und Lehre der Fakultät. Dazu gehört u. a. auch die Einrichtung oder Einstellung und Schließung von Studiengängen sowie Studien- und Prüfungsordnungen. Außerdem kann der Fakultätsrat an der Erteilung akademischer Grade und Titel (Doktor, Doctor habilitatus, Privatdozent, Ehrendoktor) beteiligt sein.